Für die Feuerwehr aktiv - Mitglieder ab 62 Jahre |
![]() |
Trotzdem können auch Feuerwehrmitglieder jenseits der Grenze von 62 Jahren noch für die Feuerwehr tätig sein...Im Rahmen von feuerwehrdienstlichen Veranstaltungen besteht seitens der FUK natürlich auch für Mitglieder der Altersabteilung weiterhin Versicherungsschutz. So kann und soll die Kameradschaft und der Zusammenhalt auch zwischen den beiden Abteilungen gefördert werden. So ist es zum Beispiel die Teilnahme an Versammlungen, Festumzügen, Arbeiten am oder im Feuerwehrhaus usw... versicherungstechnisch vollkommen unbedenklich. Auch eine Mitarbeit in der Kinderfeuerwehr ist durchaus möglich. Für weiterführende Informationen hat die Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen folgende INFO-Blätter herausgegeben. Darüber hinaus steht Jan Hinken gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
|