Änderungen an der Feuerwehrverordnung - Anhörungsverfahren |
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Für Fragen, Hinweise und Anregungen steht der Vorsitzende Jan Hinken gerne zur Verfügung. Der Kreisfeuerwehrverband muss bei Bedarf bereits Mitte Januar eine Stellungnahme an den Landesfeuerwehrverband einreichen.
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