Personenbeförderung in Fahrzeugen - hier: Kinder und Jugendliche |
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Aus dem Rundschreiben des LFV 03/2010: "aus gegebener Veranlassung dürfen wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und kleiner als 1,50 m sind, in Fahrzeugen mit vorhandenen Sicherheitsgurten nur befördert werden dürfen, wenn amtlich genehmigte und geeignete Kinderrückhalteeinrichtungen (Sitzkissen, Fangkörper) verwendet werden (s. § 21 Abs. 1 a StVO). Darüber hinaus machen wir darauf aufmerksam, dass auf die Nutzung von Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte zur Beförderung von Kindern (z. B. Beförderung von Mitgliedern der Jugendabteilung bzw. der Kinderfeuerwehren) grundsätzlich verzichtet werden sollte. Die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen bietet zum Thema „Fahrzeuge–Personenbeförderung“ im Internet ein entsprechendes Info-Blatt zum Download an. Sie finden das benannte Info-Blatt sowie eine große Zahl weiterer Informationsblätter zu den Themen Atemschutz, Einsatz, Feuerwehrhaus, Tauchen, Versicherungsschutz, Schutzausrüstung, Jugendfeuerwehr, Fahrzeuge, Leistungsrecht, Psychosoziale Unterstützung sowie Infektionsschutz unter www.fuk.de/downloads/info-blaetter Um Kenntnisnahme, Beachtung und ggf. Weiterleitung an interessierte Kameradinnen und Kameraden wird gebeten."
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